Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige
Wer einen Menschen zu Hause pflegt, braucht auch einmal eine Pause, wird krank, hat einen Termin oder fährt in den Urlaub. Für diese Zeit übernehmen wir die Pflege, damit der Mensch, den Sie pflegen, gut versorgt bleibt.

Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie greift, wenn die Person, die sonst pflegt, verhindert ist, wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen. Für diese Zeit bezahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege, zum Beispiel durch unseren Pflegedienst.
Voraussetzungen
- Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Sie wird zu Hause gepflegt.
- Die Person, die sonst pflegt, ist vorübergehend verhindert.
Einen Antrag vor Beginn brauchen Sie nicht. Eine Mindestzeit, die Sie vorher schon gepflegt haben müssen, schreibt das Gesetz nicht vor.
Wie lange und in welchem Umfang
- Bis zu acht Wochen je Kalenderjahr.
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag der Pflegekasse.
- Wer Pflegegeld bezieht, bekommt während der Verhinderungspflege bis zu acht Wochen im Jahr die Hälfte des Pflegegeldes weiter.
Was Sie davon haben
- Für Sie: Zeit, um sich zu erholen oder Dinge zu erledigen, ohne schlechtes Gewissen.
- Für den Menschen, den Sie pflegen: Die Pflege geht in vertrauter Umgebung weiter.
So läuft es ab
Anrufen. Rufen Sie uns an, möglichst früh vor Ihrer Abwesenheit.
Pflege. Wir übernehmen die Pflege, solange Sie verhindert sind.
Häufige Fragen
Muss ich vorher einen Antrag stellen?
Nein, ein Antrag vor Beginn ist nicht nötig.
Wird das Pflegegeld in dieser Zeit gestrichen?
Nein. Bis zu acht Wochen im Jahr wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt.
Passend dazu
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Wir beraten Sie unverbindlich, am Telefon oder persönlich.
Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr
