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Behandlungspflege zu Hause

Manche Behandlungen müssen nicht in der Praxis oder im Krankenhaus stattfinden. Behandlungspflege sind pflegerische Maßnahmen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet und die wir bei Ihnen zu Hause übernehmen.

Pflegekraft reicht einer älteren Person eine Kapsel in die offene Hand

Was dazugehört

Wir führen aus, was ärztlich verordnet ist, und halten Rücksprache mit der Praxis.

Wer bezahlt

Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse, als Teil der häuslichen Krankenpflege. Sie wird übernommen, wenn sie nötig ist, um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.

Wer 18 oder älter ist, zahlt die gesetzliche Zuzahlung, und zwar nur für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr.

So läuft es ab

  1. Verordnung. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus.

  2. Beginn. Wir sprechen mit Ihnen die Zeiten ab und beginnen mit der Versorgung.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad?

Nein. Behandlungspflege bezahlt die Krankenkasse, unabhängig vom Pflegegrad.

Was kostet mich das?

Ab 18 Jahren fällt die gesetzliche Zuzahlung an, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr. Einzelheiten erklären wir Ihnen im Gespräch.

Können Grund- und Behandlungspflege zusammen erbracht werden?

Ja, wir übernehmen beides. Die Grundpflege bezahlt die Pflegekasse, die Behandlungspflege die Krankenkasse.

Passend dazu

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie unverbindlich, am Telefon oder persönlich.

Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr

Schenefeld040 – 21 90 45 05Hummelsbüttel040 – 533 303 44