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Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird, ruft regelmäßig einen Beratungsbesuch ab. So sieht es das Gesetz vor. Wir übernehmen diese Besuche bei Ihnen zu Hause.

Pflegerin mit Notizmappe im Gespräch mit zwei älteren Menschen

Wer den Besuch braucht und wie oft

SituationBeratungsbesuch
Pflegegeld, Pflegegrad 2 oder 3halbjährlich abrufen (Pflicht)
Pflegegeld, Pflegegrad 4 oder 5halbjährlich abrufen (Pflicht), auf Wunsch vierteljährlich
Pflegegrad 1Anspruch: halbjährlich, freiwillig
Pflegesachleistunghalbjährlich möglich, freiwillig

Wird der Pflichtbesuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall auch ganz streichen.

Was Sie erwartet

Wir kommen zu Ihnen nach Hause und sprechen mit Ihnen über die Pflegesituation: was gut läuft, wo es schwierig wird und was Sie entlasten kann. Sie bekommen Hinweise und Tipps für den Alltag.

  • Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wer privat versichert ist, dessen Versicherung, bei Beihilfe anteilig die Beihilfestelle.
  • Wir bestätigen Ihrer Pflegekasse, dass der Besuch stattgefunden hat.
  • Was wir dabei feststellen und empfehlen, erfährt die Pflegekasse nur mit Ihrer Einwilligung.
  • Bis Ende März 2027 kann auf Wunsch jeder zweite Besuch per Video stattfinden. Der erste Besuch ist immer bei Ihnen zu Hause. Auch das bieten wir an.

Persönliche Beratung und Schulung

Auch unabhängig vom Pflichtbesuch beraten wir Sie gern, zu unseren Leistungen und zu Ihrer Situation, unverbindlich.

Pflegende Angehörige schulen wir auch bei Ihnen zu Hause, als Pflegekurs nach § 45 SGB XI.

Häufige Fragen

Muss ich den Beratungsbesuch selbst organisieren?

Ja, das Gesetz verlangt, dass Sie ihn „abrufen“. Rufen Sie uns an, wir vereinbaren einen Termin.

Kostet mich der Besuch etwas?

Nein, die Pflegekasse bezahlt ihn.

Erfährt die Pflegekasse, was wir besprechen?

Sie erfährt, dass der Besuch stattgefunden hat. Inhalte und Empfehlungen bekommt sie nur, wenn Sie einwilligen.

Passend dazu

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie unverbindlich, am Telefon oder persönlich.

Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr

Schenefeld040 – 21 90 45 05Hummelsbüttel040 – 533 303 44