Unsere Leistungen
Wir pflegen, versorgen und beraten Sie zu Hause, in Schenefeld und Hamburg-Hummelsbüttel. Hier finden Sie alle Leistungen im Überblick. Jede hat eine eigene Seite mit den Einzelheiten.

Pflege
Grundpflege
Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken und bei der Bewegung.
Behandlungspflege
Pflegerische Maßnahmen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet, zum Beispiel Medikamentengabe und Injektionen.
Wundversorgung
Wir versorgen Wunden auf ärztliche Verordnung und stimmen uns eng mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten ab.
Alltag und Haushalt
Hauswirtschaftliche Versorgung und Entlastung
Wir helfen beim Einkaufen, Kochen und Wäschewaschen. Bezahlt wird das über die Pflegesachleistung oder den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Für pflegende Angehörige
Verhinderungspflege
Machen Sie Urlaub, sind Sie krank oder anderweitig verhindert, übernehmen wir die Pflege.
Beratung
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, ruft diesen Besuch regelmäßig ab. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause.
Persönliche Beratung
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder zu Ihrer Situation? Wir beraten Sie gern, unverbindlich.
Pflegekurse für Angehörige
Pflegende Angehörige schulen wir auch bei Ihnen zu Hause, als Pflegekurs nach § 45 SGB XI.
Wer bezahlt?
| Leistung | Wer zahlt | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundpflege | Pflegekasse (Pflegesachleistung) | ab Pflegegrad 2; bei Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag |
| Haushalt und Entlastung | Pflegekasse (Pflegesachleistung oder Entlastungsbetrag) | Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege |
| Verhinderungspflege | Pflegekasse | ab Pflegegrad 2 |
| Beratungsbesuch | Pflegekasse bzw. private Pflegeversicherung | ein Pflegegrad; Pflicht bei Pflegegeld ab Pflegegrad 2 |
| Behandlungspflege, Wundversorgung | Krankenkasse | ärztliche Verordnung; ab 18 Jahren gesetzliche Zuzahlung |
Die Pflegesachleistung gibt es monatlich bis zu einem Höchstbetrag, der vom Pflegegrad abhängt. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren. Das Pflegegeld sinkt dann um den Anteil, den Sie als Sachleistung nutzen. Welche Aufteilung zu Ihnen passt, besprechen wir mit Ihnen.
Noch kein Pflegegrad?
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse, frühestens ab dem Antrag. Es lohnt sich also, ihn früh zu stellen. Danach lässt die Pflegekasse vom Medizinischen Dienst oder einem anderen unabhängigen Gutachter prüfen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad.
Für Behandlungspflege brauchen Sie keinen Pflegegrad. Sie ist eine Leistung der Krankenkasse.
Sprechen Sie uns an
Wir beraten Sie unverbindlich, am Telefon oder persönlich.
Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr
