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Unsere Leistungen

Wir pflegen, versorgen und beraten Sie zu Hause, in Schenefeld und Hamburg-Hummelsbüttel. Hier finden Sie alle Leistungen im Überblick. Jede hat eine eigene Seite mit den Einzelheiten.

Eine jüngere Hand hält behutsam die Hand einer älteren Frau

Pflege

  • Grundpflege

    Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken und bei der Bewegung.

  • Behandlungspflege

    Pflegerische Maßnahmen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet, zum Beispiel Medikamentengabe und Injektionen.

  • Wundversorgung

    Wir versorgen Wunden auf ärztliche Verordnung und stimmen uns eng mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten ab.

Alltag und Haushalt

Für pflegende Angehörige

  • Verhinderungspflege

    Machen Sie Urlaub, sind Sie krank oder anderweitig verhindert, übernehmen wir die Pflege.

Beratung

  • Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

    Wer Pflegegeld bezieht, ruft diesen Besuch regelmäßig ab. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause.

  • Persönliche Beratung

    Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder zu Ihrer Situation? Wir beraten Sie gern, unverbindlich.

  • Pflegekurse für Angehörige

    Pflegende Angehörige schulen wir auch bei Ihnen zu Hause, als Pflegekurs nach § 45 SGB XI.

Wer bezahlt?

LeistungWer zahltVoraussetzung
GrundpflegePflegekasse (Pflegesachleistung)ab Pflegegrad 2; bei Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag
Haushalt und EntlastungPflegekasse (Pflegesachleistung oder Entlastungsbetrag)Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege
VerhinderungspflegePflegekasseab Pflegegrad 2
BeratungsbesuchPflegekasse bzw. private Pflegeversicherungein Pflegegrad; Pflicht bei Pflegegeld ab Pflegegrad 2
Behandlungspflege, WundversorgungKrankenkasseärztliche Verordnung; ab 18 Jahren gesetzliche Zuzahlung

Die Pflegesachleistung gibt es monatlich bis zu einem Höchstbetrag, der vom Pflegegrad abhängt. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren. Das Pflegegeld sinkt dann um den Anteil, den Sie als Sachleistung nutzen. Welche Aufteilung zu Ihnen passt, besprechen wir mit Ihnen.

Noch kein Pflegegrad?

Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse, frühestens ab dem Antrag. Es lohnt sich also, ihn früh zu stellen. Danach lässt die Pflegekasse vom Medizinischen Dienst oder einem anderen unabhängigen Gutachter prüfen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad.

Für Behandlungspflege brauchen Sie keinen Pflegegrad. Sie ist eine Leistung der Krankenkasse.

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie unverbindlich, am Telefon oder persönlich.

Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr

Schenefeld040 – 21 90 45 05Hummelsbüttel040 – 533 303 44