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Hilfe im Haushalt und Entlastung im Alltag

Wenn Einkauf, Kochen und Wäsche zur Last werden, nehmen wir Ihnen diese Aufgaben ab. So bleibt Ihnen und Ihren Angehörigen mehr Kraft für das, was Ihnen wichtig ist.

Pflegekraft reicht einer älteren Person eine Papiertüte mit frischem Gemüse

Wobei wir helfen

  • Einkaufen
  • Kochen und Mahlzeiten vorbereiten
  • Wäsche waschen

Wer bezahlt

Mit Pflegegrad 2 bis 5: Hilfen bei der Haushaltsführung gehören zur Pflegesachleistung der Pflegekasse. Zusätzlich können Sie den Entlastungsbetrag dafür einsetzen (siehe unten).

Mit Pflegegrad 1: Hier ist der Entlastungsbetrag der Weg.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Den Entlastungsbetrag erhalten alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, monatlich und unabhängig vom Pflegegrad, also auch mit Pflegegrad 1. Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.

  • Wofür: unter anderem für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes wie unseres.
  • Einschränkung: Bei Pflegegrad 2 bis 5 deckt er keine Hilfe bei der Selbstversorgung ab, also nicht bei Körperpflege oder Essen. Hilfe im Haushalt und Betreuung sind möglich.
  • Nicht verbraucht? Was in einem Kalenderjahr übrig bleibt, können Sie noch im folgenden Kalenderhalbjahr nutzen.

Passend dazu

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie unverbindlich, am Telefon oder persönlich.

Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr

Schenefeld040 – 21 90 45 05Hummelsbüttel040 – 533 303 44